Elektrofachkraft (SHK) für festgelegte Tätigkeiten (gem. BGV A3 und BGG 944)
Bei der Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Geräten und Maschinen dürfen die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten bisher nur von ausgebildeten Elektrikern vorgenommen werden. Eine größere Effektivität kann erreicht werden, wenn die betrieblichen Facharbeiter allgemeine elektrotechnische Arbeiten mit übernehmen.
Die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK)" kann im allgemeinen Produkt- und Tätigkeitsbereich des Betriebes in gewisser Weise wie ein Elektriker eingesetzt werden. Die E-Fachkraft darf Eingriffe in spannungsfreien, elektrischen Anlagen vornehmen, z.B. das An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Regelgliedern, etc. oder die Fehlersuche in Stromkreisen. Außerdem kann Sie Wartungsdienste und Betriebsmittelprüfung (E-Check mit den entsprechenden Mess- und Dokumentationsgeräten) usw. durchführen (DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und DGUV Grundsatz 303 001 „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der BGV A3“).
Der Lehrgang wird in Kooperation der Gewerke Elektrotechnik und Anlagentechnik durchgeführt.
Vorteile:
effizienter Personaleinsatz
Reduzierung der Personalkosten
Lehrgangsinhalte
Grundlagen der Elektrizität
Messtechnik, Schaltungstechnik
VDE-Vorschriften
DGUV Vorschrift 3
Steuerungstechnik
Motoren, Transformatoren
Leitungsverlegung
Drehstrom
Mess-Steuer- und Regelungstechnik in der Versorgungstechnik
Regelung einfacher und komplexer Wärmeversorgungsanlagen
Die BTZ des Handwerks GmbH beteiligt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1994 mit wachsendem Erfolg an diversen nationalen und internationalen Förderprogrammen.