- Handhabung von sprengstoffgezündeten Insassen-Schutzsystemen
- Aufbau der Schutzsysteme
- Arbeitsweise der Schutzsysteme
- Funktionsfehler und ihre korrekten Behebungsmethoden
- rechtliche Handhabung
- Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
Voraussetzung für die Teilnahme an der Sachkundeschulung ist eine
Ausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Beruf.
Wer mit explosivgefährlichen Stoffen umgehen will oder den Verkehr mit explosivgefährlichen Stoffen betreiben will bedarf, nach § 7 SprengG, der Erlaubnis. |