Der Gesetzgeber hat in der AU-Schulungsrichtlinie festgelegt, dass spätestens nach
36 Monaten erneut ein AU-Prüfungslehrgang erfolgreich absolviert werden muss.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die mit der Abgasuntersuchung befassten
Fachkräfte mit den eingesetzten abgasrelevanten Systemen,
Untersuchungsverfahren, Messgeräten, einschlägigen Vorschriften und den
Neuerungen vertraut bleiben.
In den Preisen sind Frühstück und Mittag sowie veranstaltungsgebundene Unterlagen
enthalten. |